Was muss ich haben?

Welche Sachversicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind

Welche Versicherungen du brauchst, hängt von deiner individuellen Lebenssituation ab. Als Rentner brauchst du schließlich keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Differenziert wird zwischen MUSS-, SOLL- und KANN-Versicherungen.

Inhaltsverzeichnis

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Wenn du in Deutschland ein Auto anmeldest, bist du auf der Zulassungsstelle zum Nachweis einer entsprechenden Versicherung verpflichtet. Diese Versicherung ist deshalb vom Gesetzgeber vorgeschrieben, weil gerade im Straßenverkehr hohe Schäden im Zuge eines Unfalls hervorgerufen werden können. Wenn du ohne Versicherung Auto fährst, machst du dich strafbar. Der Abschluss einer Kasko-Versicherung ist jedoch freiwillig. Damit werden alle Schäden am eigenem Auto reguliert.

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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Je nachdem in welchem Bundesland du beheimatet bist, musst du als Hundehalter eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen. Dies hat den einfachen Hintergrund, dass deine Haftpflichtversicherung keine Schäden reguliert, welche dein Hund verursacht hat. Du bist als Hundehalter somit verpflichtet, neben deiner Haftpflichtversicherung eine separate Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Berufshaftpflichtversicherung

Je nachdem welchem Berufszweig du angehörst, ist vom Gesetzgeber auch eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Das betrifft insbesondere: Notare, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerprüfer. Wenn du als Steuerberater einen Klienten falsch berätst, kann es passieren dass dieser mehrere hunderttausend Euro verliert. In diesem Fall müsstest du als Steuerberater den Schaden aus deiner eigenen Tasche bezahlen. Da gilt auch für Ärzte, da ein Behandlungsfehler nicht ausgeschlossen werden kann. Um mögliche Schäden dieser Art regulieren zu können, ist eine Berufshaftpflichtversicherung für diese Berufe vorgeschrieben.

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine sogenannte SOLL-Versicherung. Diese greift beispielsweise, wenn du als Radfahrer eine ältere Person anfährst und diese dich aufgrund von schweren Verletzungen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Ein gutes Beispiel dafür ist auch, wenn dir jemand sein neues Smartphone zeigt und dir dieses aus Versehen aus der Hand fällt. Ein solches Missgeschick kann beispielsweise auch passieren, wenn du jemandem beim Umzug hilfst und dabei etwas Wertvolles zu Bruch geht. Eine ebenfalls unterschätzte Gefahr definiert sich über den zur Arbeit mitgebrachten USB-Stick, welcher dafür sorgt, dass ein Virus ins Firmennetzwerk gelangt. Die Privathaftpflichtversicherung ist somit sinnvoll, aber nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der Abschluss ist freiwillig.

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