Laufzeit und Beendigung

Darauf solltest du achten

Wenn du im Begriff bist eine Versicherung zu kündigen, gibt es einige Dinge, auf die du achten musst. Die zu erfüllenden Voraussetzungen findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Lies dir dazu das Kleingedruckte durch und beachte auch mögliche Produktinformationsblätter, in denen die Bedingungen zur Beendigung der Versicherung geregelt sind. Diese Unterlagen wurden dir beim Abschluss der Versicherung ausgehändigt. Solltest du nicht mehr im Besitz dieser Unterlagen sein, kannst du diese auch nachträglich beim Versicherer anfordern. Wenn du deine Versicherung kündigen willst, bevor es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt, musst du keinen Grund für die Beendigung angeben. In diesem Fall machst du von der sogenannten “ordentlichen Kündigung” Gebrauch.

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Es gibt zudem weitere besondere Kündigungsrechte, welche in bestimmten Sonderfällen greifen. Zum Beispiel, wenn die Prämien angehoben werden, du also mehr zahlen musst, ohne dass die Leistungen erhöht werden. Dasselbe gilt auch, wenn deine Prämie zwar unverändert bleibt, die Leistungen jedoch gekürzt werden. Dann hast du die Möglichkeit, dein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Wenn du deinen Wagen verkaufst und damit abmeldest, wird die Versicherung automatisch gekündigt. Wenn du umziehst, hast du möglicherweise auch die Möglichkeit, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Zum Beispiel wenn du mit deinem Partner:in zusammenziehst. Dann kannst du die jüngere Versicherung kündigen.

Die “ordentliche Kündigung”

In der Regel kannst du deine Verträge mit Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, da sich die meisten Policen automatisch um weitere 12 Monate verlängern. Dabei muss das Versicherungsjahr nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr konform gehen. Das bedeutet, dass der 31. Dezember nicht zwangsläufig dein Stichtag für die Kündigung sein muss. Hier ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant. Wenn du das Datum nicht mehr weißt, findest du dieses in deinem Versicherungsschein. Bei den meisten Versicherern gilt zum Ende eines Vertragsjahres eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn dein Vertrag beispielsweise im Oktober endet und du eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten musst, bedeutet das, dass dein Kündigungsschreiben spätestens im Juli beim Versicherer eingehen muss.

So gehst du vor

Im Zuge einer ordentlichen Kündigung musst du keinen besonderen Grund für die Beendigung des Vertrags angeben. Hier ist ein schlichtes Kündigungsschreiben ausreichend. Wenn du nicht weißt, wie du die Kündigung formulieren sollst, findest du nachfolgend ein Beispiel:

“Mit diesem Schreiben kündige ich meinen Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte übersenden Sie mir die Bestätigung meiner Kündigung.”

Wichtig ist auch, dass du im Kündigungsschreiben deine persönlichen Daten mitteilst. Andernfalls hat dieser keine Möglichkeit dich zu identifizieren. Im Idealfall nennst du deine Versicherungs- oder Vertragsnummer. Kündigungen sind in Schriftform per Brief, Fax oder E-Mail möglich. Wenn du kurz vor Ablauf der Frist kündigst, ist es ratsam den Brief per Einschreiben zu versenden. Auch ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht bietet sich an.

Sofern dein Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten hat, verlängert sich deine Police wenn du nicht vorher kündigst, automatisch um weitere 12 Monate. Handelt es sich um einen Vertrag über mehrere Jahre (zum Beispiel 10 Jahre), hast du bereits ab Ende des dritten Jahres die Möglichkeit, den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden.

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